Stand: Mai 2026


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Buchungen von Showacts, Animationsprogrammen und Veranstaltungsdienstleistungen über SuperShow.ch.

SuperShow.ch wird gemeinsam betrieben von zwei selbständigen Einzelunternehmen:

Mara Zimmerli, Einzelunternehmerin, 8965 Berikon, Schweiz, info@supershow.ch

Chris Pettersen, Einzelunternehmer, 9613 Mühlrüti, Schweiz, chris@supershow.ch

Je nach gebuchtem Act und individueller Vereinbarung ist eine oder sind beide Personen Vertragspartner. Dies wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesen.

Die AGB gelten gegenüber Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Behörden und Privatpersonen (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§ 2 Buchungsabschluss

2.1 Eine Buchungsanfrage kann über das Kontaktformular auf supershow.ch, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Eine Anfrage begründet noch keinen Vertrag.

2.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SuperShow.ch (E-Mail genügt). Bis zur Bestätigung steht der Termin unter Vorbehalt.

2.3 Mit Eingang der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

2.4 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SuperShow.ch.


§ 3 Honorar und Zahlungsbedingungen

3.1 Das Honorar richtet sich nach der individuellen Offerte, die SuperShow.ch dem Auftraggeber schriftlich vorlegt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer (SuperShow.ch ist nicht MWST-pflichtig).

3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist das gesamte Honorar per Rechnung zahlbar bis spätestens 7 Tage vor dem Auftritt.

3.3 Reise-, Unterkunfts- und Materialkosten werden nach Aufwand separat verrechnet, sofern nicht bereits in der Offerte pauschal enthalten.

3.4 Bei Zahlungsverzug gilt ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 % pro Jahr ab Fälligkeitsdatum (Art. 104 OR).

3.5 Einwände gegen eine Rechnung müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden.


§ 4 Stornierungsbedingungen

4.1 Stornierungen müssen schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt werden. Massgebend ist der Tag des Eingangs bei SuperShow.ch.

4.2 Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Entschädigungen:

Stornierungsfrist vor dem Auftritt Entschädigung
Mehr als 6 Monate 20 % des vereinbarten Honorars
3 bis 6 Monate 40 % des vereinbarten Honorars
1 bis 3 Monate 60 % des vereinbarten Honorars
14 bis 29 Tage 80 % des vereinbarten Honorars
Weniger als 14 Tage oder No-Show 100 % des vereinbarten Honorars

4.3 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Entschädigung angerechnet.

4.4 Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass SuperShow.ch ein geringerer Schaden entstanden ist. SuperShow.ch ist berechtigt, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.

4.5 SuperShow.ch behält sich vor, gebuchte Termine unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zu stornieren, ohne Entschädigungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.


§ 5 Pflichten des Auftraggebers

5.1 Spielfläche und Infrastruktur
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig eine geeignete, sichere Spielfläche bereit. Als Richtwerte gelten:

  • Spielfläche: mindestens 6 × 4 Meter, eben und frei von Hindernissen
  • Lichte Höhe: mindestens 3,5 Meter (für bestimmte Acts mehr — gemäss Angabe bei Buchung)
  • Stromanschluss: 230 V / 16 A in unmittelbarer Nähe zur Bühne
  • Ausreichende Beleuchtung der Zugangswege

5.2 Aufbauzeit und Zugang
Der Auftraggeber gewährt SuperShow.ch mindestens 90 Minuten Aufbauzeit vor dem Auftritt sowie ungehinderten Zugang zu Spielfläche, Parkplatz und Umkleideraum.

5.3 Garderobe
Es wird ein abschliessbarer Umkleideraum mit Spiegel und Abstellmöglichkeit bereitgestellt.

5.4 Sicherheit
Der Auftraggeber ist für die Sicherheit der Veranstaltungsstätte und die Einhaltung behördlicher Vorschriften verantwortlich.

5.5 Vollständige Angaben
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung relevanten Informationen vollständig und korrekt mitgeteilt werden.


§ 6 Pflichten von SuperShow.ch

6.1 SuperShow.ch verpflichtet sich zur professionellen, sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung des vereinbarten Programms.

6.2 SuperShow.ch erscheint pünktlich zur vereinbarten Aufbauzeit und führt den Auftritt gemäss Absprache durch.

6.3 Bei Verhinderung informiert SuperShow.ch den Auftraggeber schnellstmöglich und bemüht sich nach Kräften um eine adäquate Lösung.

6.4 SuperShow.ch verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.


§ 7 Höhere Gewalt und Leistungsänderungen

7.1 Kann der Auftritt infolge höherer Gewalt nicht stattfinden (z. B. Naturkatastrophe, Pandemie, behördliches Verbot, schwere Erkrankung oder Unfall ohne zumutbaren Ersatz), werden beide Parteien von ihrer Leistungspflicht befreit.

7.2 In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche — insbesondere Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns — sind ausgeschlossen.

7.3 Beide Parteien bemühen sich in gutem Glauben um einen Ersatztermin, sind jedoch hierzu nicht verpflichtet.

7.4 Geringfügige Programmänderungen innerhalb des vereinbarten Rahmens bleiben SuperShow.ch vorbehalten.


§ 8 Haftung und Haftungsausschluss

8.1 SuperShow.ch haftet für direkte Schäden, die durch nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn übernimmt SuperShow.ch keine Haftung.

8.3 SuperShow.ch haftet nicht für Schäden infolge unzureichender Spielfläche, falscher Angaben des Auftraggebers oder Beeinträchtigungen durch Dritte.

8.4 Die Haftung von SuperShow.ch ist in jedem Fall auf das vereinbarte Honorar begrenzt.


§ 9 Urheberrecht, Foto und Video

9.1 Sämtliche Inhalte auf supershow.ch sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Mara Zimmerli und/oder Chris Pettersen.

9.2 SuperShow.ch ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen von Auftritten für eigene Marketingzwecke zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht spätestens eine Woche vor dem Auftritt schriftlich widerspricht.

9.3 Der Auftraggeber darf Aufnahmen des Auftritts für die interne Unternehmenskommunikation nutzen. Jede kommerzielle Nutzung — insbesondere in der öffentlichen Werbung oder auf Social-Media-Kanälen des Unternehmens — bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung von SuperShow.ch.


§ 10 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von SuperShow.ch. Es gilt das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).


§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bremgarten (Kanton Aargau), sofern nicht ein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.


§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.2 Änderungsvorbehalt
SuperShow.ch behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Fassung.

12.3 Sprache
Massgebende Vertragssprache ist Deutsch.

SuperShow.ch — Mara Zimmerli & Chris Pettersen | Letzte Aktualisierung: Mai 2026